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Außenwirtschaftsförderung und -investitionen
Deutsche Unternehmen sind häufig international vernetzt. Ihr Unternehmen möchte eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen? Sie wollen mit einem ausländischen Partner kooperieren? In diesem Bereich finden Sie Behördenkontakte und Informationen über das Thema Außenwirtschaftsförderung und Auslandsinvestitionen.
- An Initiativen für Unternehmer teilnehmen
- Auskunft geben für Statistiken zum deutschen Außenhandel
- Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen
- Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen
- Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen
- Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" anfordern
- Sektorübergreifende Investitionen in deutsche Unternehmen melden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Investitionen in deutsche Unternehmen beantragen
- Sektorspezifische Investitionen in deutsche Unternehmen für bestimmte Rüstungsgüter und IT-Sicherheits-Produkte melden