Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen
Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenKurzinfo
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation oder Kommune die Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach dem Konzept "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" fördern möchten, können Sie eine Zuwendung zur Projektförderung beim BAMF beantragen.
Beschreibung
Die Maßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration. Wenn Sie eine derartige Maßnahme durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung erhalten. Diese Förderung können Sie beim BAMF beantragen.
Zu der Maßnahme gehören Kurse, Veranstaltungen und Exkursionen, in denen Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus folgenden Bereichen bearbeiten:
- Identität und Vielfalt,
- Engagement und Partizipation,
- Beruf, Weiterbildung und Selbstständigkeit sowie
- Familie, Erziehung und Bildung.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
- Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
- Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
- ausdrucken,
- unterschreiben und
- zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
- Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
Fristen
Die Antragstellung soll bis 30.09. des laufenden Jahres erfolgen (keine Ausschlussfrist).
Kosten & Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
weiterführende Informationen
- Informationen zur Maßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Broschüre "Die Projektförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge" auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Informationen zur Projektförderung auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Fachliche Freigabe
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid.
- Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bei Ablehnung des Antrags besteht daher kein Rechtsbehelf.
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Portal "easy-Online" - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen (für Antragstellung nach Aufforderung)Stichwörter
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