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Förderung der Altersteilzeit
Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Beschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Kosten & Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stichwörter
- Teilzeitarbeit
- Altersteilzeitförderung
- Teilzeitvereinbarung
- Aufstockungsbetrag
- Regelarbeitsentgelt
- Arbeitgeberleistungen
- Teilzeit
- Arbeitszeitreduzierung
- Altersteilzeitvereinbarung
- Altersteilzeit