Erstattung von Überführungskosten durch die Landwirtschaftliche Unfallversicherung
Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Kurzinfo
Sie haben die Überführung einer Person bezahlt, die durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit gestorben ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten zurück erhalten.
Beschreibung
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erstattet Ihnen unter Umständen die Kosten einer Überführung.
Das gilt für
- Hinterbliebene sowie
- andere Personen, die die Überführung bezahlt haben.
Sie müssen die Erstattung nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft Ihren Anspruch auf Erstattung von sich aus.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erstattung der Überführungskosten grundsätzlich nicht beantragen. Der Anspruch der Erstattung wird von Amts wegen von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft geprüft.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert die ihr bekannten möglichen Berechtigten, um ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen. Sie können sich dennoch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten & Gebühren
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
weiterführende Informationen
Fachliche Freigabe
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. - Klage vor dem Sozialgericht
Stichwörter
- SVLFG
- Leistung nach dem Tod
- Leistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Geldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Leistung bei Tod
- gesetzliche Unfallversicherung
- Überführungskosten