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Überprüfung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen
Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Kurzinfo
Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.
Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.
Verfahrensablauf
- Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
- Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
- Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
- Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
- Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.
Kosten & Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
weiterführende Informationen
Fachliche Freigabe
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Stichwörter
- schädliche Verwendung
- Kündigung Riestervertrag
- vorzeitige Auflösung Riestervertrag
- Überprüfung einbehaltene Förderung
- Rückzahlungsbetrag
- Riestervertrag
- Zulagen und Steuerermäßigungen