Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen
Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenKurzinfo
Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern möchten, kann das Jobcenter Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zuweisen.
Beschreibung
Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, gegebenenfalls gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit können Sie als Empfängerin oder Empfänger von Grundsicherungsgeld eine Tätigkeit ausüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.
Wenn Sie einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, erhalten Sie neben dem Grundsicherungsgeld eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung. Damit sollen Aufwände, die Ihnen durch die Arbeitsgelegenheit entstehen, abgegolten werden.
Zu Mehraufwänden zählen insbesondere Fahrkosten oder Arbeitskleidung. Wenn Sie vom Träger Sachleistungen, wie beispielsweise eine Monatsfahrkarte erhalten, wird die Mehraufwandsentschädigung um den entsprechenden Betrag verringert. Wenn Sie vom Träger zusätzlich Geldleistungen erhalten, gelten diese als Einkommen. Dann erhalten Sie weniger Grundsicherungsgeld.
Träger für Arbeitsgelegenheiten sind beispielsweise
- Bildungsträger
- karitative Unternehmen
- gemeinwohlorientierte Unternehmen
- gemeinnützige Vereine
Eine Arbeitsgelegenheit dauert normalerweise bis zu 24 Monate und kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Die Arbeitszeit legt das Jobcenter individuell fest. Ihre Unfallversicherung übernimmt der Träger.
Verfahrensablauf
Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.
- Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, wo Sie die Tätigkeiten ausüben. Dabei können Sie auch Ihre Interessen einbringen.
- Sie erhalten die Details der Arbeitsgelegenheit auch schriftlich.
- Sie können sich auch online zu der Arbeitsgelegenheit zurückmelden.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
weiterführende Informationen
- Informationen zum Thema "Jobchancen verbessern, Arbeit finden" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Arbeitsgelegenheiten
- Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zum Thema Arbeitsgelegenheit auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Fachliche Freigabe
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
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Jobcenter online über die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheiten informierenStichwörter
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