Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.floersbachtal.de veröffentlichte Website der Gemeinde Flörsbachtal.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31. Dezember 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Barriere:

  1. Videos (fehlende Untertitel, fehlende Audideskription)
  2. PDF-Dokumente (nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet)
  3. Inhalte in einfacher Sprache und Gebärdensprache

 

Maßnahmen:

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, einen noch inklusiveren Webauftritt zu schaffen, um alle Personengruppen gleichermaßen mit einzubeziehen. Mit der Bereitstellung unseres digitalen Assistenten, der 95 Sprachen und leichte Sprache beherrscht, sind wir bemüht, eine optimale Nutzererfahrung zu schaffen.

 

Barrierefreie Alternative:

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung: Über den virtuellen Mitarbeiter der Homepage kann Ihr Anliegen in einfacher Sprache beantwortet werden.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

 

Barriere:

  1. Videos (fehlende Untertitel, fehlende Audideskription)
  2. PDF-Dokumente (nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet)
  3. Inhalte in einfacher Sprache und Gebärdensprache

 

Maßnahmen:

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, einen noch inklusiveren Webauftritt zu schaffen, um alle Personengruppen gleichermaßen mit einzubeziehen. Mit der Bereitstellung unseres digitalen Assistenten, der 95 Sprachen und leichte Sprache beherrscht, sind wir bemüht, eine optimale Nutzererfahrung zu schaffen.

 

Barrierefreie Alternative:

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung: Über den virtuellen Mitarbeiter der Homepage kann Ihr Anliegen in einfacher Sprache beantwortet werden.

  

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.06.2026 erstellt und zuletzt am 03.06.2026 überprüft und aktualisiert. 

 

  • Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Überprüfung der unverhältnismäßigen Belastung

  

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

 

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Flörsbachtal

Gemeinde Flörsbachtal
Hauptstr. 14
63639 Flörsbachtal
06057 9001-0
info@floersbachtal.net 

Durchsetzung beantragen

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 – 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen

Wir (Gemeinde Flörsbachtal) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 31. März 2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet. 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Kontaktformulare (fehlende oder unzureichende Label-Zuordnungen)

Alternativtexte und Bildbeschreibungen (teilweise nicht vorhanden oder nicht ausreichend)

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Videos (fehlende Untertitel, fehlende Audiodeskription)

PDF-Dokumente (nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet)

Inhalte in Einfacher Sprache und Gebärdensprache.

Evaluationsmethode

Selbstprüfung

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31. März 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31. März 2025 überprüft.

Quelle: eRecht24

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

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