Kurzinformation zum Antragsverfahren bei Personalausweis und Reisepass:
1. Personalausweis
Der Besitz eines Personalausweises ist ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben. Für Ihren Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch sowie ein Lichtbild mit hellem Hintergrund
Die Verwaltungsebühren
2. Reisepass
Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie den Personalausweis, den alten Reisepass oder den alten Kinderausweis sowie ein Lichtbild gemäß den Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel, gültig ab 01. November 2005 (biometrietauglich). Sollte der Antragsteller noch keine 18 Jahre alt sein, ist entweder die Unterschrift beider Eltern erforderlich oder der Sorgerechtsbeschluss muss vorgelegt werden.
Die Verwaltungsgebühren
Ausführliche Informationen erhalten Sie während der allgemeinen Sprechstunden unter der angegebenen Telefonnummer.